Die drei Ortschaften Hasselfelde waren im Besitz der Grafen
von Blankenburg. Erstmals wird 1128 in einer Halberstädter
Urkunde ein "comes" (Graf) Poppo de Blankenburgh
(1123-1162) genannt, der König Lothar III. (1125-1137)
ergeben und von diesem mit Gütern auf dem Harz belehnt
worden war. Dies setzt voraus, dass vorher zu nicht bekannter
Zeit die ehemaligen Gaue aufgelöst und dem Bischof
von Halberstadt entzogen worden sind. Das Lehnsrecht der
Blankenburger Grafen war erblich, doch sie verwalteten
den Besitz nicht selbst, sondern gaben Teile davon als
Lehen zweiten Grades an Adlige weiter.
So wurde auch in Hasselfelde eine Vogtei gegründet
und der Vogt mit der Verwaltung der Güter und der
Gerichtsbarkeit belehnt. Zum ersten Mal wurde 1199 ein
"Thiedericus advocatus de Haslevelde" als Vogt
von Hasselfelde erwähnt. Wahrscheinlich war er der
Stammvater einer Ritterfamilie, die bis ins 14. Jahrhundert
in Hasselfelde nachweisbar ist. Es wird angenommen, dass
diese ihren Sitz auf einer kleinen Feudalburg mit Wällen
und Gräben auf dem heutigen Käseberg (wahrscheinlich
ehemals Kaiserberg) hatte, da vermutlich der frühere
Königshof im kirchlichen Besitz und daher nicht zugänglich
war. Der Name "Junkernstraße" deutet darauf
hin, dass sich die Gefolgschaft des Vogtes in unmittelbarer
Nachbarschaft ansiedelte.