Der Vogt von Hasselfelde

Die drei Ortschaften Hasselfelde waren im Besitz der Grafen von Blankenburg. Erstmals wird 1128 in einer Halberstädter Urkunde ein "comes" (Graf) Poppo de Blankenburgh (1123-1162) genannt, der König Lothar III. (1125-1137) ergeben und von diesem mit Gütern auf dem Harz belehnt worden war. Dies setzt voraus, dass vorher zu nicht bekannter Zeit die ehemaligen Gaue aufgelöst und dem Bischof von Halberstadt entzogen worden sind. Das Lehnsrecht der Blankenburger Grafen war erblich, doch sie verwalteten den Besitz nicht selbst, sondern gaben Teile davon als Lehen zweiten Grades an Adlige weiter.

So wurde auch in Hasselfelde eine Vogtei gegründet und der Vogt mit der Verwaltung der Güter und der Gerichtsbarkeit belehnt. Zum ersten Mal wurde 1199 ein "Thiedericus advocatus de Haslevelde" als Vogt von Hasselfelde erwähnt. Wahrscheinlich war er der Stammvater einer Ritterfamilie, die bis ins 14. Jahrhundert in Hasselfelde nachweisbar ist. Es wird angenommen, dass diese ihren Sitz auf einer kleinen Feudalburg mit Wällen und Gräben auf dem heutigen Käseberg (wahrscheinlich ehemals Kaiserberg) hatte, da vermutlich der frühere Königshof im kirchlichen Besitz und daher nicht zugänglich war. Der Name "Junkernstraße" deutet darauf hin, dass sich die Gefolgschaft des Vogtes in unmittelbarer Nachbarschaft ansiedelte.
 
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