Die Harzwälder als Bannforst

Der Harz mit seinen Urwäldern und Wildreichtum war sicher seit der Besiedlung der norddeutschen Tiefebene ein beliebtes Jagdgebiet, und wahrscheinlich fanden sich hier bereits seit der letzten Eiszeit vor etwa 10000 Jahren in der Steinzeit Jäger und Sammler, die ihren Schutz in Höhlen fanden. Abgesehen davon, dass sich Waffen und Werkzeuge mit der Zeit verbesserten, wird das über viele Jahrtausende so geblieben sein, denn aufgrund der bisherigen Funde muß man davon ausgehen, dass es vor dem 8. Jahrhundert unserer Zeitrechnung im Harz noch keine dauerhaften Ansiedlungen gab.

Der Harz gehörte um 500 n. Chr. zum Königreich der Thüringer. Nach deren Unterwerfung im Jahre 531 durch die Frankenkönige Theuderich I. und seinem Bruder Chlothar I. fiel das Gebiet an die mit beiden verbündeten Sachsen. Um 700 n. Chr. umfasste das Stammesgebiet der Sachsen etwa das Land zwischen Ems, Eider, Elbe und Saale-Unstrut. Die heidnischen Sachsenstämme gliederten sich in Gaue und kannten keinen König, wie die weiter westlich lebenden und seit Anfang des 6. Jahrhunderts christianisierten Franken. Karl der Große, König bzw. Kaiser von 771 - 814, versuchte in den sogenannten Sachsenkriegen 772 - 804, diese Stämme gewaltsam zum Christentum zu bekehren. Jedes Aufbegehren gegen den christlichen Glauben und die fränkische Herrschaft wurde mit dem Tode bestraft (Capitulatio de partibus Saxoniae von 782). Es ist jedoch zu vermuten, dass diejenigen, die trotz dieser Verfolgung ihren Göttern noch die Treue hielten und heidnischen Bräuchen nachkamen, Zufluchtsorte in schwer zugänglichen Gegenden des Harzes fanden. Dagegen wurden sächsische Adlige, die auf die Seite der Franken wechselten und sich taufen ließen, zu Grafen ernannt. Schließlich erfolgte mit dem Erlaß Capitulare Saxonicum von 797 die Gleichstellung der Sachsen mit den anderen Völkerschaften des fränkischen Großreiches. Trotzdem kam es bis 804, dem Ende der Sachsenkriege, zu Zwangsumsiedlungen von Sachsen in andere Reichsteile, z.B. in das Gebiet des heutigen Belgiens. Ab diesem Zeitpunkt war der Harz endgültig Teil des fränkischen Reiches. Die Harzwälder wurden zum Reichsbannforst erklärt, d.h. das Recht auf Jagd, Rodung und wirtschaftliche Nutzung war dem König vorbehalten.
 
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